Spendenbescheinigung für das Finanzamt

Zur Vereinfachung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie von uns nach Jahresabschluss für alle Ihre Spenden bis 200 Euro automatisch eine Sammel-Zuwendungsbestätigung. Für Spenden über 200 Euro senden wir Ihnen umgehend eine Einzel-Zuwendungsbestätigung zu.

Die DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e. V. ist nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid für 2017 des Finanzamtes Würzburg StNr. 257/107/60309 vom 23.04.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke sowie zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwendet wird.